Von Profis lernen!
Grundfahraufgaben sind wesentlicher Bestandteil der Motorradausbildung und -prüfung. Unser Motorradfahrlehrer
Gregor Schmidt
fährt im Folgenden einige Übungen vor:
|
||||
Bestimmungen
|
||||
Klasse A
|
||||
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³.
Das Mindestalter für diese Klasse beträgt 24 Jahre.
|
||||
Klasse A2
|
||||
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als von 35 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf 0,2 kW / kg nicht überschreiten.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
|
||||
Klasse A1
|
||||
Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Leermasse darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
|
||||
Theorieausbildung
Die Theorieausbildung setzt sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten. Die Themen sind in sich abgeschlossen, so dass die Themen in beliebiger Reihenfolge gehört werden können.
|
||||
Anzahl der Themen
bei Ersterteilung
bei Erweiterung
Unterrichtszeiten für den Grundstoff *
Unterrichtszeiten für die Klassenspezifik *
* außer an gesetzlichen Feiertagen
|
Grundstoff
12 Themen
06 Themen
Montag und Mittwoch
Samstag
(nur noch bis 05.08.2023)
Dienstag und Donnerstag
Freitag
|
Klassenspezifischer Stoff
04 Themen
04 Themen
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
08:30 Uhr bis 10:00 Uhr
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
|
||
Nach dem Absolvieren aller erforderlichen Theoriestunden wird eine theoretische Vorprüfung durchgeführt (über die Lern-App oder in der Fahrschule). Nach dem Bestehen der Vorprüfung erhält der Fahrschüler die Freigabe zum Ablegen der Thorieprüfung bei der zuständigen Prüfstelle. Die Freigabe erfolgt durch die Fahrschule im Online-Portal der zuständigen Prüfstelle. Erst nach bestandener Theorieprüfung kann die Praxisprüfung angemeldet werden.
|
||||
Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung umfasst die Grundausbildung und Sonderfahrten à 45 Minuten. Die Anzahl der Übungsstunden in der Grundausbildung richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers. Die Ausbildung endet mit dem erfolgreichen Absolvieren der Praxisprüfung (bei TÜV oder Dekra).
Anzahl der Sonderfahrten
5 Überlandfahrten (5 x 45 min)
4 Autobahnfahrten (4 x 45 min)
3 Nachfahrten (3 x 45 min)
|
||||
Klasse AM
|
||||
Bestimmung
Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Verbrennungsmotor von maximal 50 cm3.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
|
||||
Theorieausbildung
Die Theorieausbildung setzt sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten. Die Themen sind in sich abgeschlossen, so dass die Themen in beliebiger Reihenfolge gehört werden können.
|
||||
Anzahl der Themen
bei Ersterteilung
Unterrichtszeiten für den Grundstoff *
Unterrichtszeiten für die Klassenspezifik *
|
Grundstoff
12 Themen
Montag und Mittwoch
Samstag (nur noch bis 05.08.2023) Dienstag und Donnerstag
Freitag |
Klassenspezifischer Stoff
02 Themen
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
08:30 Uhr bis 10:00 Uhr
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
|
||
Nach dem Absolvieren aller erforderlichen Theoriestunden wird eine theoretische Vorprüfung durchgeführt (über die Lern-App oder in der Fahrschule). Nach dem Bestehen der Vorprüfung erhält der Fahrschüler die Freigabe zum Ablegen der Thorieprüfung bei der zuständigen Prüfstelle. Die Freigabe erfolgt durch die Fahrschule im Online-Portal der zuständigen Prüfstelle. Erst nach bestandener Theorieprüfung kann die Praxisprüfung angemeldet werden.
|
||||
Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung umfasst nur die Grundausbildung, die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers. Es sind keine Sonderfahrten vorgesehen. Die Ausbildung endet mit dem erfolgreichen Absolvieren der Praxisprüfung (bei TÜV oder Dekra).
|
||||
Mofa - Prüfbescheinigung
|
||||
Bestimmung
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.
|
||||
Theorieausbildung
12 Themen Grundstoff und 2 Themen klassenspezifischer Stoff
Nach dem Absolvieren aller erforderlichen Theoriestunden wird eine theoretische Vorprüfung durchgeführt (über die Lern-App oder in der Fahrschule). Nach dem Bestehen der Vorprüfung erhält der Fahrschüler die Freigabe zum Ablegen der Thorieprüfung bei der zuständigen Prüfstelle. Die Freigabe erfolgt durch die Fahrschule im Online-Portal der zuständigen Prüfstelle.
|
||||
Praktische Fahrausbildung
Fahrstunde à 90 Minuten. Eine Praxisprüfung ist nicht erforderlich.
|