Ausbilding - Zweiräder
Bestimmungen
| Klasse | Bestimmung |
|---|---|
| M | Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Verbrennungsmotor von maximal 50 cm3. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. |
| A1 | Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm3 und einer Nennleistung von höchstens 11 kW. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. 16 bis 17jährige dürfen maximal 80 km/h, ab 18jährige die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit fahren. |
| A beschränkt | Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 beschränkt auf eine Nennleistung von 25 kW (34 PS). Das Mindestalter für diese Klasse beträgt 18 Jahre. Die Beschränkung entfällt automatisch nach zwei Jahren. |
| A | Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3. Das Mindestalter für diese Klasse beträgt 25 Jahre. |
Theorieausbildung
Die Theorieausbildung setzt sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten.
Anzahl der Theoriethemen
| Grundstoff | klassenspezifischer Stoff | |
|---|---|---|
| bei Ersterteilung | 12 Themen | 04 Themen (bei Klasse M - 2 Themen) |
| bei Erweiterung | 06 Themen | 04 Themen (bei Klasse M - 2 Themen) |
Unterrichtszeiten/Orte für den Grundstoff, Klassenspezifik wird individuell geplant
| Möllendorffstraße 43 | Wochentag | Landsberger Allee 217c |
|---|---|---|
| 19:00 bis 20:30 Uhr * | Montag | - |
| - | Dienstag | 19:00 bis 20:30 Uhr * |
| 19:00 bis 20:30 Uhr * | Mittwoch | - |
| - | Donnerstag | 19:00 bis 20:30 Uhr * |
| - | Freitag | - |
| * außer an gesetzlichen Feiertagen | ||
Praktische Fahrausbildung
Bei der praktischen Fahrausbildung werden Sie neben der Grundausbildung auch Sonderfahrten absolvieren.
| Klasse | Sonderfahrten |
|---|---|
| Ersterteilung oder Erweiterung von B auf A |
5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten |
| Erweiterung A1 oder A beschränkt auf eine größere Motorradklasse | 3 Überlandfahrten 2 Autobahnfahrt 1 Nachtfahrt |
| Klasse M | keine Sonderfahrten |