Ausbilding - Zweiräder

Bestimmungen

Klasse Bestimmung
M

Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Verbrennungsmotor von maximal 50 cm3.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
A1

Krafträder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm3 und einer Nennleistung von höchstens 11 kW.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. 16 bis 17jährige dürfen maximal 80 km/h, ab 18jährige die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit fahren.
A beschränkt

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 beschränkt auf eine Nennleistung von 25 kW (34 PS).

Das Mindestalter für diese Klasse beträgt 18 Jahre. Die Beschränkung entfällt automatisch nach zwei Jahren.
A

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3.

Das Mindestalter für diese Klasse beträgt 25 Jahre.

Theorieausbildung

Die Theorieausbildung setzt sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten.

Anzahl der Theoriethemen

  Grundstoff klassenspezifischer Stoff
bei Ersterteilung 12 Themen 04 Themen
(bei Klasse M - 2 Themen)
bei Erweiterung 06 Themen 04 Themen
(bei Klasse M - 2 Themen)

Unterrichtszeiten/Orte für den Grundstoff, Klassenspezifik wird individuell geplant

Möllendorffstraße 43 Wochentag Landsberger Allee 217c
19:00 bis 20:30 Uhr * Montag -
- Dienstag 19:00 bis 20:30 Uhr *
19:00 bis 20:30 Uhr * Mittwoch -
- Donnerstag 19:00 bis 20:30 Uhr *
- Freitag -
* außer an gesetzlichen Feiertagen

Praktische Fahrausbildung

Bei der praktischen Fahrausbildung werden Sie neben der Grundausbildung auch Sonderfahrten absolvieren.

Klasse Sonderfahrten
Ersterteilung oder 
Erweiterung von B auf A
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Erweiterung A1 oder A beschränkt auf eine größere Motorradklasse 3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
Klasse M keine Sonderfahrten