Ausbildung - LKW

Bestimmungen

Klasse Bestimmung
C Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer Führersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg.

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

Für den Erwerb der Klasse CE ist der Vorbesitz der Klasse C erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Theorieausbildung

Die Themen in der theoretische Ausbildung setzen sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten.

Anzahl der Theoriethemen

  Grundstoff klassenspezifischer Stoff
bei Erweiterung von B auf C 06 Themen 10 Themen
bei Erweiterung von C1 auf C 06 Themen 04 Themen
bei Erweiterung von C auf CE 06 Themen 04 Themen
bei gemeinsamen Erwerb
der Klasse C und CE
06 Themen 10 Themen für Klasse C
04 Themen für Klasse CE

Praktische Fahrausbildung

Bei der praktischen Fahrausbildung werden Sie neben der Grundausbildung auch Sonderfahrten absolvieren.

Klasse Sonderfahrten
bei Erweiterung von B auf C 5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
bei Erweiterung von C1 auf C 3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
bei Erweiterung von C auf CE 5 Überlandfahrten mit Anhänger
2 Autobahnfahrten mit Anhänger
3 Nachtfahrten mit Anhänger
beim gemeinsamen Erwerb
der Klassen C und CE
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
5 Überlandfahrten mit Anhänger
2 Autobahnfahrten mit Anhänger
3 Nachtfahrten mit Anhänger