Ausbildung - LKW
Bestimmungen
| Klasse | Bestimmung |
|---|---|
| C | Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer Führersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg. Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. |
| CE | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse. Für den Erwerb der Klasse CE ist der Vorbesitz der Klasse C erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. |
Theorieausbildung
Die Themen in der theoretische Ausbildung setzen sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten.
Anzahl der Theoriethemen
| Grundstoff | klassenspezifischer Stoff | |
|---|---|---|
| bei Erweiterung von B auf C | 06 Themen | 10 Themen |
| bei Erweiterung von C1 auf C | 06 Themen | 04 Themen |
| bei Erweiterung von C auf CE | 06 Themen | 04 Themen |
| bei gemeinsamen Erwerb der Klasse C und CE |
06 Themen | 10 Themen für Klasse C 04 Themen für Klasse CE |
Praktische Fahrausbildung
Bei der praktischen Fahrausbildung werden Sie neben der Grundausbildung auch Sonderfahrten absolvieren.
| Klasse | Sonderfahrten |
|---|---|
| bei Erweiterung von B auf C | 5 Überlandfahrten 2 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten |
| bei Erweiterung von C1 auf C | 3 Überlandfahrten 1 Autobahnfahrt 1 Nachtfahrt |
| bei Erweiterung von C auf CE | 5 Überlandfahrten mit Anhänger 2 Autobahnfahrten mit Anhänger 3 Nachtfahrten mit Anhänger |
| beim gemeinsamen Erwerb der Klassen C und CE |
3 Überlandfahrten 1 Autobahnfahrt 5 Überlandfahrten mit Anhänger 2 Autobahnfahrten mit Anhänger 3 Nachtfahrten mit Anhänger |